Schritt 1 – Einrichtung eines Benutzeraccounts
Verfügen Sie über ein “Mein Unternehmenskonto”? In diesem Fall ist es nicht erforderlich, im ear-Portal einen gesonderten Benutzeraccount anzulegen. Mit Ihrem “Mein Unternehmenskonto” können Sie sich direkt am ear-Portal anmelden.
Haben Sie noch kein “Mein Unternehmenskonto” oder noch keinen Benutzeraccount für das ear-Portal? Dann legen Sie bitte zunächst im ear-Portal einen Benutzeraccount an:
- Geben Sie zunächst Ihre Unternehmensdaten ein und wählen Sie das passende Thema (Batterie oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
- Geben Sie die Daten eines Hauptansprechpartners ein, der als Administrator im ear-Portal fungiert.
- Vergeben Sie ein Passwort.
- Füllen Sie die markierten Pflichtfelder aus und überprüfen Sie die zusammengefassten Daten. Bestätigen Sie die Checkbox und schließen Sie die Einrichtung des Benutzeraccounts ab.
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Hauptansprechpartners.
- Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse innerhalb von sieben Tagen.
- Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten Sie Ihre Benutzer-ID.
In unserem ear-Portal finden Sie alle notwendigen Informationen und Schritte, um diesen Prozess unkompliziert und erfolgreich zu bewältigen.
Schritt 2 – Vertretungsberechtigten anlegen und Zahlungsdaten angeben
Nun legen Sie im ear-Portal einen Vertretungsberechtigten an und geben Ihre Zahlungsdaten ein. Verfügen Sie über ein „Mein Unternehmenskonto” oder über einen Benutzeraccount im ear-Portal und haben dort schon einen Vertretungsberechtigten angegeben und Zahlungsdaten hinterlegt, können Sie diesen Schritt überspringen.
Vertretungsberechtigte(n) anlegen
- Klicken Sie im ear-Portal auf die Aufgabe „Vertretungsberechtigte(n) anlegen“.
- Alternativ: Klicken Sie im Menü auf den Reiter: „Vertretungsberechtigte“.
- Klicken Sie nun in der Eingabemaske auf die Schaltfläche „Neuer Vertretungsberechtigter“.
- Füllen Sie hier die Daten des Vertretungsberechtigten ein.
- Überprüfen Sie die eingegebenen Daten und bestätigen Sie diese mit der Schaltfläche „Neu anlegen“.
Zahlungsdaten erfassen
- Klicken Sie auf die Aufgabe „Zahlungsdaten erfassen“.
- Alternativ: Klicken Sie im Menü auf den Reiter: „Zahlungsdaten“.
In dieser Eingabemaske wählen Sie zunächst Ihre bevorzugte Zahlungsart aus, geben die entsprechenden Zahlungsdaten an und schließen die Einrichtung ab.
Schritt 3 – ElektroG-Registrierungsantrag stellen
Jetzt können Sie im Menü im Bereich Aktivitäten unter dem Reiter Registrierungen ElektroG für Geräte einer bestimmten Marke und einer Geräteart den eigentlichen Registrierungsantrag stellen.
Schritt 4 – Angabe der Marke
Die Marke ist das Merkmal, mit dem ein Elektrogerät eindeutig einem Hersteller zugeordnet werden kann. Wenn Ihr Unternehmen mehrere Marken hat oder Elektrogeräte unter verschiedenen Marken verkaufen möchte, müssen Sie für jede Marke und Geräteart eine separate Registrierung beantragen.
Schritt 5 – Angabe der Geräteart
Anschließend geben Sie die Geräteart der Elektrogeräte an, die Ihr Unternehmen in Verkehr bringen möchte. Welche Gerätearten es gibt, und wie Sie die richtige Geräteart für Ihre Elektrogeräte auswählen, finden Sie hier:
Schritt 6 – Garantie nachweisen oder Glaubhaftmachung abgeben
Bringen Sie Geräte in den Verkehr, die in privaten Haushalten genutzt werden, müssen Sie im Rahmen des Registrierungsantrags jetzt noch eine Garantie nachweisen. Werden Ihre Geräte ausschließlich außerhalb privater Haushalte genutzt, müssen Sie dies nun glaubhaft machen.
Schritt 7 – Antrag abschicken
Sobald Sie alle Daten vollständig und korrekt erfasst haben, gelangen Sie durch Klicken auf “Weiter” zur Zusammenfassung. Durch Aktivieren der Checkbox bestätigen Sie, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Um den Antrag abzuschließen, klicken Sie bitte auf “Gebührenpflichtigen ElektroG-Registrierungsantrag stellen”.
Nun schicken Sie Ihren Antrag ab, damit wir ihn prüfen und Ihnen eine WEEE-Registrierung erteilen können. Registrierungsanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft. Ein „Vorziehen“ ist nicht möglich.
Schritt 8 - Registrierungsbescheid erhalten
Sobald alle Registrierungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Registrierungsbescheid. In diesem Bescheid wird bestätigt, dass Sie als Hersteller oder ElektroG-Bevollmächtigter für bestimmte Marken und Gerätearten registriert sind. Sie erhalten auch Ihre Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) und werden im Verzeichnis als registrierter Hersteller veröffentlicht.






